AGB

>>> Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der SIPS Dieter Döcker GmbH

§ 1 Allgemeines
Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nach-stehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen sind in gleicher Weise für Verträge über Lieferungen von Waren sowie für die Durch-führung von Reparaturen verbindlich. Unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechende Allgemeine Geschäfts-bedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit sie einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn für einzelne Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Muster, Modelle
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden, Servicetechniker oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Leistungsangaben, sonstige Zahlenangaben und Farbtöne die in den Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen oder sonstigen Datenträgern enthalten sind, sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich von uns bestätigt. Brachen übliche Toleranzen bezüglich Mengen, Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen (insbesondere bei Schläuchen mindestens +/- 10%) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Angaben und technische Daten sind vom Käufer auf die Geeignetheit für die konkrete Anwendung zu überprüfen. Die Änderung vertraglicher Vereinbarungen ist nur mit unserer Zustimmung und nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen möglich. Muster werden grundsätzlich nur gegen Bezahlung geliefert. Modelle,
§ 3 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preislisten. Die Gültigkeit einer Preisliste erlischt mit der Herausgabe der neuen Preisliste. Alle unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ab Lager und beinhalten nicht die Transport- und Verpackungskosten und auch nicht die Kosten für eine etwaige Transportversicherung, die nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen wird. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Käufer weiterzugeben. Herausgabe der neuen Preisliste. Alle unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ab Lager und beinhalten nicht die Transport- und Verpackungskosten und auch nicht die Kosten für eine etwaige Transportversicherung, die nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen wird. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Käufer weiterzugeben.
§ 4 Lieferzeiten; Lieferkosten, Teillieferungen, Liefermengen
a) Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Kommen wir unserer Lieferverpflichtung in diesem Fall nicht pünktlich nach, ist der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich bei der Bestellung um nicht typischerweise auf Lager Behaltende Ware, so steht dem Käufer das Recht zur Nachfristsetzung im vorbezeichneten Fall erst bei einer Fristüberschreitung von mehr als 20 Tagen zu. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.
c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streit, Aus-sperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer bald möglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern.
d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden § 11 c) bis e) geltend gemacht werden.
e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.
f) Abweichungen zwischen Bestellung und der Lieferung bezüglich des Gewichts, der Stückzahl und Abmessungen sind in einem Umfang von bis zu 10% sowohl hinsichtlich der gesamten Lieferung wie auch hinsichtlich eines Teils der Lieferung gestattet, soweit die von der Firma SIPS Dieter Döcker GmbH verwendeten Verpackungsgrößen bzw. Verpackungseinheiten eine genaue Ausführung der Bestellung nicht ermöglichen. Mehr- oder Mindermengen werden bei der Fakturierung entsprechend berücksichtigt Einwendungen können nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich erhoben werden. Die Rücknahme einer Mehrlieferung ist nur insoweit möglich, als nur vollständige Verpackungseinheiten zurückgegeben werden.
§ 5 Verpackungen
Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen beim Käufer von diesem im entleerten, einwandfreien Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzugeben. Wird die vorgenannte Frist vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach einer Nachfristsetzung von mindestens 3 Werktagen berechtigt, ab dem Tag nach Ablauf der Nachfrist eine angemessene Gebühr zu berechnen. Nach weiterer erfolgloser Fristsetzung von mindestens 7 Tagen zur Rückgabe können wir unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis verlangen. Die auf den Leihgebinden angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Die Leihgebinde dürfen nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut (z.B. Altöl) befüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer verschuldensunabhängig. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb. Eine Verwendung als Lagerbehälter oder die Weitergabe ab Dritte ist unzulässig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 6 Versand, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Versand- und Verpackungskosten werden zu den Ist-Kosten berechnet. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen – auch wenn wir die Frachtkosten tragen – stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Für eventuell sich daraus ergebene Schadensersatzansprüche gegen uns gelten die Regelungen unter § 11. c) bis e) dieser Bedingungen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Bei Abholung obliegt es dem Käufer, auf eigene Kosten und Risiko die Ware unter Beachtung der gesetzlichen Gefahrenvorschriften zu verladen. Bei Lieferung in Tankfahrzeugen oder Aufsetztanks hat der Käufer für einen einwandfreien technischen Zustand entsprechend den gesetzlichen Vorschriften seines Tanks oder sonstiger Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluss der Abfüllleitungen an sein Aufnahmesystem in eigener Verantwortung zu veranlassen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich allein auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen bzw. Abtanken darüber hinaus behilflich sind, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Verzögert sich im Falle der Selbstabholung die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesonderten Versandkonditionen, die Sie bitte erfragen.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Verzug
Für die Bezahlung unserer Rechnungen gelten folgende Konditionen: 14 Tage netto Kasse, es sei denn es ist im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen, ebenso im Falle der Nichteinlösung von Banklastschriften die Bankgebühren und Auslagen. . Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9% zuzüglich des gesetzlichen Basiszinssatz (§247 Abs. 1, Satz 1 BGB) p.a., mindestens aber 10,5% p.a. ab Verzugseintritt zu berechnen und jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt, vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate mit mehr als 8 Tagen in Rückstand ist. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer, nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir, die Firma SIPS Dieter Döcker GmbH, nehmen die Abtretungen an.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
Unsere Lieferungen, auch Zeichnungen, Ausführungspläne, Projektierungsvorschläge etc., sind vom Kunden bei Übergabe unverzüglich auf ihre Gebrauchsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort unter genauer Angabe der konkreten Beanstandungen schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Der Kunde muss auch versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen 6 Tagen nach Entdeckung schriftlich rügen. Bei direkter Lieferung der Ware an Dritte verlängern sich vorgenannte Rügefristen auf 14 Tage. Kommt der Kunde den vorgenannten Pflichten nicht nach, sind jegliche etwaigen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fälle bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Sie gilt auch nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 11 Sachmangelansprüche, Schadensersatzansprüche und Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen a) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt.
b) Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.
c) Schadensersatzansprüche des Käufers, bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, wenn diese auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder auf Arglist beruhen oder wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.
d) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt b) dieses Paragraphen unbegrenzt.
e) Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
§ 12 Verjährung von Sachmängelansprüchen
Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) es handelt sich um Ansprüche der in § 479 BGB geregelten Art oder
b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.
In den Fällen a) und b) und für Schadensersatzansprüche, die nicht nach Punkt 11 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.
§ 13 Rücktrittsrecht
Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Käufer darüber hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Punkt 4. c) dieser Bedingungen bleibt unberührt. In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und original verpackt an uns (Firma SIPS Dieter Döcker GmbH, Helmholtzstr. 46-48, 41747 Viersen) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers. Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 50,00 €, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
§ 14 Pauschalierter Schadensersatz
Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages und insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung und unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 10 Tagen an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer steht es frei, den Nachweis einer geringen Schadenshöhe zu führen.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Viersen. Gerichtsstand ist Mönchengladbach, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist und zwar auch für die Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir behalten uns vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschlands maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationale Gesetze, z.B. Des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen. Soweit wir im Ausland gerichtliche oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen müssen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten anwaltlicher Hilfe oder solcher Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen, als unsere Ansprüche begründet sind.
§ 16 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Die Weitergabe und Nutzung der Daten erfolgt nur, wie dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäftes und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung notwendig ist, gesetzlich zulässig und vom Kunden gewünscht ist. Bei der Datenverarbeitung werden schutzwürdige Belange der Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

(Stand: Dezember 2018)